Wann sich ein Wechsel lohnt

Die meisten Leistungen sind bei gesetzlichen Krankenkassen gleich. | Foto: Monique Wüstenhagen
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Eigentlich bekommen Versicherte von allen gesetzlichen Krankenkassen das Gleiche. 95 Prozent der Leistungen sind vorgeschrieben. Bei den restlichen fünf Prozent haben die Kassen Gestaltungsspielraum.

"Wir reden hier nur über fünf Prozent, aber diese fünf Prozent können sehr unterschiedlich sein", betont Ann Marini vom Gesetzlichen Krankenversicherung Spitzenverband in Berlin. Die fünf Prozent, in denen sich Kassen unterscheiden, verteilen sich auf besondere Serviceleistungen, ausgewählte Extraleistungen oder Geldboni. "Es gibt Krankenkassen mit bestimmten Tendenzen", sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die eine habe bestimmte Zusatzleistungen zum Arbeitnehmerschutz im Angebot, eine andere Kasse lege den Fokus auf chronisch Kranke.Während für den einen wichtig ist, eine Filiale der Geschäftsstelle vor Ort zu haben, präferiert ein anderer eine 24-Stunden-Beratungshotline. Mütter freuen sich über zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Weltenbummler benötigen diverse Schutzimpfungen. "Krankenversicherungen lassen sich auf besondere Bedürfnisse abstimmen", erklärt Marini.

Der finanzielle Unterschied von Zusatzleistungen ist meist nicht direkt vergleichbar. Alisa Gottschewsky von der Zeitschrift "Finanztest" gibt ein Beispiel: "Krankenkasse A bezahlt für Zahnreinigungen bis zu 65 Euro im Jahr dazu, Krankenkasse B hat ein Budget von 300 Euro im Jahr für alle Zusatzleistungen - darunter auch die Zahnreinigung." Welche Krankenkasse sich jetzt finanziell mehr lohnt, lässt sich nicht so einfach sagen. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss wissen, was ihm wichtig ist. "Man muss sich fragen: Was stört mich bei meiner alten Kasse, was bietet die neue Kasse?", sagt Marini. Die Experten sind sich einig: Ein Wechsel lohnt sich nur dann, wenn man mit der alten Kasse wirklich unzufrieden ist.

Für einen Wechsel kommen in Deutschland rund 130 gesetzliche Krankenkassen infrage - nicht jede Kasse ist aber auch in dem Bundesland verfügbar, in dem man wohnt oder arbeitet. Grundsätzlich können Verbraucher nur eine Kasse wählen, die es auch in dem eigenen Bundesland gibt. Wer aber zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen arbeitet und in Niedersachsen wohnt, kann in beiden Bundesländern nach verfügbaren Kassen suchen.

"Jeder kann wechseln, der 18 Monate Mitglied war", erklärt Ann Marini das Prozedere. Um zu kündigen, muss kein Grund genannt werden. Einzige Ausnahme: Bei bestimmten Wahltarifen muss man drei Jahre Mitglied gewesen sein. Die Übergangszeit von einer Kasse zur nächsten beträgt in der Regel zwei Monate.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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