Frage nach Schwangerschaft
Bewerberinnen dürfen lügen, wenn der Personaler sie im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragt und sie Angst haben, die Stelle bei einer positiven Antwort nicht zu bekommen. Die Frage sei rechtlich nicht zulässig, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit. Der Personaler darf sie nur dann stellen, wenn zwischen der Frage nach der Schwangerschaft und der Tätigkeit ein sachlicher Zusammenhang besteht. So dürfte er sich etwa dann danach erkundigen, wenn eine Frau sich als Lagerarbeiterin bewirbt - und in dem Job ständig schwer heben muss, was Schwangeren verboten ist.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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