Krankengeld für Minijobber
Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Fast jeder Zweite (46 Prozent) erhält sie aber nicht. Das legt eine Befragung von 7500 Beschäftigten und 1100 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nahe. Ähnlich ist es beim bezahlten Urlaub: Jeder Dritte (35 Prozent) bekommt ihn nicht. Viele Minijobber wissen auch gar nicht, dass ihnen beides zusteht: Nur zwei Drittel kennen den Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei den übrigen Beschäftigten sind es rund 95 Prozent. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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