Verpflichtungen statt Ziele im Klimaschutz
Am 26. März können Berliner über den Volksentscheid für ein klimaneutrales Berlin ab 2030 abstimmen

„Berlin 2030 Klimaneutral“: Seit Mitte Februar haben Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, per Briefwahl über Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes abzustimmen. | Foto:  Hendrik Stein
  • „Berlin 2030 Klimaneutral“: Seit Mitte Februar haben Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, per Briefwahl über Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes abzustimmen.
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Am 26. März stimmen die Bürger beim Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ über die Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ab. Ziel ist die Klimaneutralität bis 2030 und nicht wie im bisherigen Gesetz bis 2045.

Am 26. März findet der Klima-Volksentscheid in den Wahllokalen statt. Seit dem 13. Februar kann man schon in der zuständigen Briefabstimmungsstelle direkt vor Ort brieflich wählen oder die Briefwahlunterlagen beantragen. Die Initiative Klimaneustart Berlin will per Volksentscheid das 2021 beschlossene Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG) ändern. Es geht darum, Berlin bis 2030 klimaneutral zu machen. Dazu soll Berlins Klimaschutzgesetz geändert und vor allem verpflichtend werden. Die im bisherigen Gesetzestext formulierten „Klimaschutzziele“ sollen dann „Klimaschutzverpflichtungen“ werden; die Instrumente zu deren „Erreichung“ heißen im Text der Initiative Klimaneustart Berlin „Instrumente zu deren Erfüllung“.

In über 35 deutschen Städten und Kommunen gibt es ebenfalls Klimaentscheide, die Klimaneutralität bis 2030 oder 2035 fordern. Die Berliner Initiative will Klimaneutralität bis 2030. Im bisherigen Gesetz sollen die Kohlendioxidemissionen spätestens bis 2045 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 verringert werden. Die am 26. März zur Abstimmung stehende Gesetzesnovelle fordert das bis 2030 und für alle sonstigen Treibhausgasemissionen. Der Senat soll dazu verpflichtet werden, das zu schaffen.

Nicht zulasten der Mieter

Wichtig auch: Mit dem Volksentscheid soll gesetzlich gesichert werden, dass die Umsetzung der Klimaverpflichtungen nicht auf Kosten der Mieter geht. Sollten notwendige Maßnahmen wie zum Beispiel Altbausanierungen oder Heizungsumbauten die Mieten erhöhen, dann sollen die Mieter einen entsprechenden Zuschuss aus dem Berliner Landeshaushalt bekommen.

Auf dem Stimmzettel kann man nur Ja oder Nein ankreuzen. Die Abstimmungsfrage lautet: „Stimmen Sie den Änderungen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zu?“ Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit mit Ja abstimmt und diese Mehrheit gleichzeitig mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht. Dann muss der Senat den Gesetzentwurf umsetzen. Für den Volksentscheid musste die Initiative Klimaneustart Berlin zuerst 170 000 Unterschriften bis November 2022 sammeln. Eingereicht wurden über 260 000 Unterschriften.

Rekordbudget für Wahlkampagne

Die Klimaaktivisten haben für ihre Wahlkampagne zum Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ eine nie dagewesene Rekordsumme von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, wie der rbb zuerst berichtet hat. Den größten Anteil am Kampagnenbudget haben mit 475.000 Euro das deutsch-amerikanische Ehepaar Albert Wenger und Susan Danziger überwiesen. Das Investorenpaar hat auch das Berliner Volksbegehren zum Grundeinkommen mit knapp 22.000 Euro unterstützt. Großspender sind auch Berliner Öko-Unternehmer wie das Ehepaar Frauke Eysell und Paul Grunow, das insgesamt 200.000 Euro spendete. Zum Vergleich: Das Volksbegehren zum Grundeinkommen konnte knapp 220.000 Euro Spenden sammeln, der Enteignungsvolksentscheid 45.000 Euro und das Volksbegehren „Berlin autofrei“ knapp 51.000 Euro. In der Stadt werben 650 Großaufsteller für die Abstimmung am 26. März. Plakate hängen an 7000 Laternen. Dazu kommen Hunderttausende Flyer, Postwurfaktionen und Werbung in Sozialen Medien.

Die Klimaneustart-Initiative wollte unbedingt, dass der Volksentscheid zeitgleich mit den Wiederholungswahlen am 12. Februar stattfindet. Der Senat hat das abgelehnt, weil es zeitlich nicht machbar sei und die Wiederholungswahl gefährden könne, wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte. Die Grünen und Linkspartei in der Noch-Regierung wollten die Doppelpacklösung und unbedingt Volksentscheid und Abgeordnetenhauswahlen zusammenlegen. Die Aufteilung auf zwei Termine bedeute eine enorme Doppelbelastung und zusätzliche Ausgaben von Millionen Euro Steuergeld, hieß es damals.

Weitere Informationen gibt es auf berlin2030.org und bwurl.de/1908.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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