Grüne ziehen vor Gericht
Bezirksverordnete soll BVV-Mandat zurückgeben
Die Grünen in Mitte haben vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Zusammensetzung der neuen Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingereicht.
Grund für den Einspruch ist der Wiedereinzug von Ingrid Bertermann (Linke) ins Bezirksparlament. Die Bezirksverordnete war wie berichtet wenige Wochen nach der Wahl 2021 sowohl aus der Fraktion der Grünen in der BVV als auch aus der Partei ausgetreten. Ihr BVV-Mandat nahm Ingrid Bertermann zur Linksfraktion mit. Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 stand sie jedoch erneut auf der Kandidatenliste der Grünen, weil alle Parteien bei der Wiederholungswahl mit den gleichen Listen wie 2021 antreten mussten.
Die Grünen hatten Ingrid Bertermann mehrfach aufgefordert, ihr BVV-Mandat niederzulegen und nicht mehr auf der Grünen-Liste zu kandidieren. Bertermann tat dies jedoch nicht und schloss sich nach der Wiederholungswahl mit ihrem Mandat wieder der Linksfraktion an. Die Grünen verloren damit einen ihrer 18 Sitze, und auch die Zählgemeinschaft mit der SPD hat in der BVV damit keine Mehrheit mehr.
Die Grünen wollen nun gerichtlich durchsetzen, dass die ihrer Meinung nach zu Unrecht berufene Bewerberin Bertermann ihr Mandat zurückgibt und das Gericht die „Berufung des berechtigten nächstplatzierten Bewerbers“ bei den Grünen anordnet. „Wer für die Grünen antritt, soll die Wählerinnen und Wähler der Grünen auch nach der Wahl vertreten“, argumentieren die Kreisvorstandsmitglieder Lara Liese und Florian Maaß. Knapp 36 000 Menschen hätten ihre Stimme für grüne Politik im Bezirk abgegeben, was 18 Plätzen im Bezirksparlament entspreche. Einen grünen Platz hätten also knapp 2000 Menschen gewählt. „Diese Stimmenzahl ist im Fall von Ingrid Bertermann der Linkspartei zugefallen, das sind 5,6 Prozent der grünen Stimmen. Das missachtet den Wählerwillen.“
Vor Gericht vertreten werden die Grünen vom Rechtsanwalt Dominik Lück, Partner von Dombert Rechtsanwälte. Seiner Meinung nach hätte Ingrid Bertermann bereits aus dem Bezirkswahlvorschlag gestrichen werden müssen. „Jedenfalls aber hätte sie auf der Liste unberücksichtigt bleiben müssen, da sie zur Zeit der Annahme der Wahl nicht mehr Mitglied der Partei war, die den Wahlvorschlag eingereicht hat“, so Lück. Beides folge aus den einschlägigen Bestimmungen des Berliner Wahlrechts. Darüber hinaus sei die Berufung der Bewerberin Bertermann nicht mit den Wahlrechtsgrundsätzen der Berliner Verfassung vereinbar.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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