Wahlvorstände werden sensibilisiert, besonders korrekt auf Durchführung zu achten
Mitte. Am 18. September wird in Berlin gewählt. Damit Parteien die Wahlen nicht wegen Formfehlern anfechten können, achten die Wahlvorstände auf penible Durchführung.
Vom 1. bis 9. September werden alle Vorstände und Schriftführer der 186 Wahllokale geschult. Wahlamtsleiter Wigbert Siller erklärt den ehrenamtlichen Wahlhelfern im ehemaligen BVV-Saal im Rathaus Tiergarten detailliert den korrekten Ablauf der Wahlen und der Auszählungen nach 18 Uhr. Wie alles exakt sein muss, wird im Wahlhelfervideo gezeigt, das bei den Schulungen eingesetzt wird. Nach Informationen der Berliner Woche soll sich die AfD beim Landeswahlamt bereits erkundigt haben, wo in den Bezirken die Briefwahlvorstände tagen. Gut möglich, dass Beobachter den Leuten auf die Finger schauen möchten, um mögliche Anfechtungsgründe zu finden.
Handyverbot an der Wahlurne
Die Briefwahllokale sind zwar weder geheim und auch dort sind alle Auszählungen öffentlich – aber die Orte sind anders als bei den Wahllokalen nicht veröffentlicht. Pro fünf Stimmbezirken wird ein Briefwahllokal eingerichtet, in dem die Wahlhelfer am Wahltag um 18 Uhr die Umschläge öffnen und auszählen. Im Bezirk gibt es davon 46. Sie alle befinden sich in der Ernst-Reuter-Oberschule in der Stralsunder Straße 57. Rund 300 Ehrenamtliche zählen dort in 46 Klassenräumen die Stimmzettel aus. Insgesamt sind am Wahltag in den 186 Wahllokalen und 46 Briefwahllokalen knapp 2000 Leute im Einsatz, die für eine fehlerfreie Wahl sorgen. Unter anderem achten die Vorstände darauf, dass die Wähler ihre Handys wegstecken. Film- und Fotoaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung zum Beispiel für Journalisten im Rahmen der Wahlberichterstattung möglich. Ziel ist es, jede Wahlbeeinflussung zu verhindern. Strafbar macht sich zum Beispiel auch, wer sich selbst in der Wahlkabine beim Ankreuzen fotografiert – zumindest, wenn er das Selfie mit seiner Lieblingspartei bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken postet. Das wäre ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Im Wahlgesetz gibt es zum Thema Handybilder, Selfies und Postings in sozialen Netzwerken noch keine expliziten Ausführungen. Dort heißt es nur, dass in den Wahlräumen „jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift und Bild“ verboten ist. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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