Eingruppierung in Pflegestufe ändern

Pflege ist teuer. Betroffene bekommen daher Hilfe von der Pflegeversicherung. Wie viel gezahlt wird, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer mit dessen Einschätzung nicht zufrieden ist, kann sich wehren. Dafür bleibt ein Monat Zeit. Auf den Besuch des Gutachters sollten sich Betroffene vorbereiten. Bevor Leistungen beantragt werden, ist es ratsam, mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je länger dies geführt wird, desto mehr sagt es über die persönliche Situation des Antragstellers aus. Die schriftliche Dokumentation ist eine wichtige Hilfestellung bei der Bewertung des Pflegebedarfs.

Bei einem Einspruch gegen die Einstufung kommt ein MDK-Gutachter ein zweites Mal, sofern der Einwand angenommen wird. Auch zu dem Folgetermin sollten wieder alle medizinischen Unterlagen sowie das Pflegetagebuch bereitgehalten werden.

Sollte der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringen, steht Betroffenen noch der Gang zum Sozialgericht offen. Falls das Verfahren zugunsten des Pflegebedürftigen ausgeht, übernimmt die Pflegekasse dessen Anwaltskosten.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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