Störfleisch beschlagnahmt
Mitte. Am 24. Juni sind bei einer Kontrolle eines Gewerbebetriebs in Mitte rund zwölf Kubikmeter in Kartons verpacktes Fleisch des besonders geschützten Störs beschlagnahmt worden. Es fehlten die artenschutzrechtlichen Nachweise für die Ware. Der Stör ist durch den Handel mit Kaviar und dem Verlust seines natürlichen Lebensraumes akut im Bestand gefährdet. Der Handel ist deshalb weltweit durch das Washingtoner Artenschutzabkommen untersagt. Es sei denn, es kann eine legale Herkunft nachgewiesen werden. Außerdem muss der Händler bei gewerbsmäßigem Handel mit toten Exemplaren, Teilen und Erzeugnissen ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach der Bundesartenschutzverordnung führen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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