Verdacht auf überhöhte Mieten melden
Die Bezirke sind aufgefordert, dem Verdacht einer Mietpreisüberhöhung nachzugehen. Kann sie nachgewiesen werden, soll eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn Haus- oder Wohnungseigentümer bei der Vermietung von Wohnraum vorsätzlich oder leichtfertig unangemessen hohe Mieten fordern. Unangemessen hoch können Mieten sein, wenn sie ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen ausnutzen und die ortsübliche Vergleichsmiete in der Gemeinde um mehr als 20 Prozent übersteigen, so Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) in seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (Linke). Mitte-Sozialstadtrat Stephan von Dassel (B 90/Grüne) ruft alle Bürger auf, sich via E-Mail zu melden, wenn sie einen überhöhten Mietpreis oder gar Mietwucher für ihre Wohnung vermuten. Die E-Mail-Adresse dafür lautet: stephan.vondassel@ba-mitte.verwalt-berlin.de. Dazu müssen die Bürger aber ihren Mietvertrag mit dem aktuellen Mietspiegel vergleichen, so von Dassel. Weil der Sozialstadtrat gar kein Personal für die Verfolgung von überhöhten Mieten hat, wird er sich selbst darum kümmern. "Anzeigen werden erst einmal gesammelt."
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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