Beitragsservice bleibt hartnäckig
Doch laut Schreiben sollte sie rückwirkend ab 2013 ausstehende Beiträge bezahlen. Sie rief sofort an und erläuterte die Gründe für ihre Befreiung und wies darauf hin, dass sie ihren Grundsicherungsbescheid und ihren Schwerbeschädigtenausweis eingereicht hatte. Diese Unterlagen seien nicht vorhanden, teilte der Beitragsservice nun mit. Wenn Frau Schneider also zukünftig befreit werden wollte, sollte sie die erforderlichen Unterlagen einreichen. Gesagt, getan, aber die aktuellen Unterlagen kamen laut Beitragsservice auch wieder nicht an. Nach etlichen vergeblichen Versuchen, die Sache selbst aufzuklären, wandte sie sich an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Diese hatte nach mehrmaligen Anfragen endlich Erfolg: Der Beitragsservice fand zwar nach wie vor keine Unterlagen, nahm jedoch aufgrund der vielen Missverständnisse die Zahlungsaufforderung zurück.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.