Beipackzettel für Baustoffe
Gefährliche Stoffe in Teppichen oder Tapeten müssen derzeit noch nicht gekennzeichnet werden. Ab 2013 wird sich das aber ändern: Laut einer EU-Verordnung müssen Produkte mit einen "CE"-Kennzeichen dann eine Art Beipackzettel bekommen. Verbraucher sollen so direkt über die Inhaltsstoffe von Bauprodukten informiert werden. Das "CE"-Sigel ist eine freiwillige Angabe des Herstellers über die Einhaltung grundlegender europäischer Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Bislang kann der Käufer nur beim Hersteller nachfragen, was in dem Produkt drin ist, erläutert das deutsche Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Der Hersteller muss innerhalb von 45 Tagen antworten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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