Beratung in der Bank
Zu einem Beratungsgespräch in die Bank sollte besser ein Zeuge mitgenommen werden. Verklagt ein Anleger seine Bank wegen unzureichender Beratung, trage er die Beweislast, erklärt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Daher sollte auch das Beratungsprotokoll genau geprüft werden. Banken müssen in dem Papier etwa notieren, zu welchem Risiko der Kunde bereit ist und ob er über die Risiken seiner Anlage aufgeklärt wurde. "Es ist wichtig, dass der Kunde darauf achtet, dass die Beratung wahrheitsgemäß dort festgehalten wird. In einem Prozess ist das eine entscheidende Grundlage." Zudem sollten sich Kunden über die Höhe der Provision für den Berater aufklären lassen. Diese müssten die Banken offenlegen. Wenn die Provision sehr hoch ist, sollte sich der Anleger überlegen, ob es wirklich das richtige Produkt für ihn ist oder ob es mehr im Interesse der Bank liegt, dieses Produkt zu verkaufen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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