Das Ei darf geköpft werden
Das Köpfen des Frühstückseis galt früher als grober Verstoß der Tischsitten. Stattdessen musste die Schale abgepellt oder der obere Teil des Eis mit dem Eierlöffel abgehoben werden. Diese Regel hatte durchaus einen praktischen Hintergrund: Wenn die damaligen Messer aus Silber mit dem Ei in Berührung kamen, liefen sie schnell dunkel an. Ist der Tisch mit Besteck aus nicht rostenden Edelstahl eingedeckt, lässt sich dieser Oxidationseffekt beim Kontakt mit säure- oder eiweißhaltigen Lebensmitteln vermeiden.
Ratgeber-Redaktion
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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