Durchdachte Finanzplanung für Ehepaare
"Es hat sich bewährt, wenn beide Partner ein gemeinsames Girokonto eröffnen - zusätzlich zu ihren bestehenden Konten", sagt Thomas Wolber vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSV). Wichtig sei, dass es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handelt, auf das beide Partner unabhängig voneinander zugreifen können.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner genießen auch steuerliche Vorteile. "Ab sofort informieren die Gemeinden die Finanzämter automatisch über die Heirat", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. "In den elektronischen Lohnsteuermerkmalen wird dann die Steuerklasse IV vermerkt."
Die vom Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer sei dabei zwar genauso hoch wie in Klasse I - doch könnten Ehegatten die Kombination ihrer Steuerklassen ändern lassen, um unterm Strich mehr netto zu haben. "Trägt ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen bei, lohnt es sich für ihn, in Steuerklasse III zu wechseln. Der andere Partner bekommt dann automatisch Klasse V."
Bei besonders großen Verdienstunterschieden drohe allerdings eine Nachzahlung bei der Steuererklärung. Diese ließe sich jedoch dank der Steuerklassen-Kombination IV/IV mit Faktor vermeiden. Darin entspreche die Lohnsteuer genauer der tatsächlichen Steuerlast. Wichtig zu beachten: Die Steuerlast selbst ändert sich bei beiden Varianten nicht - nur müssen Paare nicht bis zur Steuererklärung warten, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Tatsächlich weniger Steuern zahlen die meisten Ehepaare, weil sie ab dem Jahr der Eheschließung vom Ehegatten-Splitting profitieren. "Das Finanzamt addiert dabei die Einkommen beider Partner, halbiert diese dann und versteuert jede Hälfte für sich", sagt Rauhöft. "In der Summe ist die Steuerersparnis umso größer, je mehr sich die Einkommen beider Partner unterscheiden." Ehepartner sollten darüber hinaus ihre Versicherungsordner wälzen und prüfen, ob der vorhandene Schutz ausreicht.
"Hört etwa die Frau nach der Hochzeit auf zu arbeiten, weil ein Baby unterwegs ist, kann sie sich und später auch das Kind in der gesetzlichen Krankenkasse des Mannes beitragsfrei mitversichern", erklärt Gerald Archangeli vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. "Ist der Mann dagegen privat versichert, werden für das Kind eigene Beiträge fällig - entweder in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung." Überflüssige Policen lassen sich meist ohne großen Aufwand aussortieren. "Besitzen beide eine Privathaftpflicht- beziehungsweise Rechtsschutzversicherung, lässt sich der jeweils jüngere Vertrag sofort auflösen", sagt Archangeli.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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