Ehepartner rettet Zulagen
Wer einen Riestervertrag hat und in die Selbstständigkeit wechselt, verliert die unmittelbare Zulagenberechtigung. Ist der Selbstständige allerdings verheiratet und besitzt der Ehepartner einen Riestervertrag mit unmittelbarer Zulagenberechtigung, kann er weiter Zulagen auf seinen Vertrag über einen sogenannten abgeleiteten Anspruch erhalten. Weitere Fragen beantworten die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).
Informationen unter der gebührenfreien Hotline unter 0800 339 93 99. Der Ratgeber "Die Riester-Rente - Vorsorgen mit staatlichen Zulagen" kann unter 0800 742 43 75 (kostenfrei) oder auf www.gdv.de/verbraucherservice bestellt werden.
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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