Ferienwohnung ohne Zusatzkosten
Der Hinweis "Zusatzkosten zu den Mietpreisen: Die Endreinigung" sei nicht zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (Az.: 6 U 27/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". Gegen einen entsprechenden Hinweis hatte die Wettbewerbszentrale geklagt - und gewonnen. Die Angabe eines Endpreises könne nur entfallen, wenn es Preiskomponenten gebe, die zeit- und verbrauchsabhängig sind, urteilte das OLG. Gleiches gelte, wenn es Komponenten gebe, über die der Urlauber entscheidet, etwa die Anzahl der Personen oder das Mitbringen von Haustieren. Die Endreinigung sei jedoch in jedem Fall zu zahlen und müsse deshalb im Endpreis enthalten sein.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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