Feuerlöscher sollten in jeder Wohnung vorhanden sein
Kommt es zu einem Brand, heißt es kühlen Kopf zu bewahren, besonnen zu reagieren und folgende Grundregeln zu beachten:
- Ruhe bewahren, Umsicht bewahren.
- Kleinere Brandherde möglichst mit Löschdecke oder Feuerlöscher bekämpfen. Löschversuche sollten jedoch nur erfolgen, wenn weder das eigene Leben noch das Leben anderer gefährdet ist.
- Feuerlöscher sachgerecht einsetzen. Mit kurzen Stößen löschen, da sich so der Löschvorgang besser verfolgen lässt und der Feuerlöscher nicht schon nach kurzer Zeit leer ist.
- Löschmittel nicht willkürlich in die Flamme sprühen, sondern gezielt auf den brennenden Gegenstand.
- Fettbrände und Brände in Elektrogeräten mit Decken oder Handtüchern sofort ersticken. Keine Kunststoffdecken verwenden, weil beim Kontakt mit dem Feuer giftige Gase entstehen. Energiezufuhr trennen.
- Bei größeren Bränden sofort das Haus oder die Wohnung verlassen und die Feuerwehr alarmieren.
- Bei Rauchentwicklung das Zimmer in Bodennähe verlassen, weil dort die Konzentration von giftigen Rauchgasen am geringsten ist. Offene Fenster schließen.
- Türen vor dem Öffnen stets prüfen. Warme oder heiße Türen sowie Türen mit bereits durchströmendem Rauch nicht öffnen.
- Bei mehrgeschossigen Wohnhäusern besser Treppe statt Fahrstuhl benutzen und andere Hausbewohner warnen.
- Haus oder Wohnung immer auf dem kürzesten und einfachsten Weg verlassen.
- Die Rettung von Menschenleben hat Vorrang vor der Brandbekämpfung oder der Bergung von Wertgegenständen oder Sachwerten.
- Niemals in brennend Räume zurücklaufen. Dort besteht sehr rasch eine akute Erstickungsgefahr.
Für Schäden durch direkten Blitzeinschlag, sowie auch Feuer, Sturm (meistens) ab Stärke 8 und Hagel kommt in der Regel die Hausratversicherung, bei Landwirten die Inhaltsversicherung auf. Anders bei Überspannungsschäden. Sie entstehen durch indirekte Blitzeinwirkung, wenn ein Blitz in oft erheblicher Entfernung zum Gebäude eingeschlagen hat (etwa über Freileitungen) technische Geräte im Haus erreicht und beschädigt. "Solche blitzbedingten Überspannungsschäden werden in der Regel gesondert als Zusatzschutz zur privaten Hausratversicherung vereinbart", sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Es sollte geprüft werden, ob in der vorhandenen Police solche Überspannungsschäden enthalten sind und wie hoch der Schutz ist. Sind neue technische Geräte hinzugekommen, muss der Vertrag womöglich aufgestockt werden.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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