Haushaltsnahe Hilfen
Kosten für die Haushaltshilfe lassen sich von der Steuer absetzen. Abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4000 Euro pro Jahr, erklärt der Bund der Steuerzahler. Berücksichtigt wird der Steuerabzug grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Sind die 4000 Euro in diesem Jahr schon ausgeschöpft, könne mit dem Handwerker oder der Haushaltshilfe vereinbart werden, dass die Rechnung erst im Folgejahr bezahlt wird. Denn dann stehe wieder ein neuer Abzugsbetrag zur Verfügung.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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