Hohe Gebühren sind nicht zulässig
"Das hat der Bundesgerichtshof ganz klar entschieden", sagt Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In der Praxis halten sich aber nicht alle Geldinstitute daran.Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass hohe Gebühren für ein P-Konto unzulässig sind (Az.: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Auch Extraforderungen etwa für Überweisungen oder Lastschriften sind nicht erlaubt. Ein zum P-Konto umgewandeltes Girokonto wird für Kunden eingerichtet, die Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten. Sie sollen trotz Pfändung Zahlungen über das Konto abwickeln und Bargeld abheben können.
Betroffene sollten zu hohe Gebühren zurückfordern. "Wenden Sie sich direkt an die Bank", rät Wellmann. Denn das Geld werde nur auf Antrag erstattet. Ein Musterbrief zur Rückforderung ist im Internet zu finden. "Wenn das nicht hilft, können Verbraucher sich auch an den Ombudsmann wenden."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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