Längere Arbeitswege
Das Finanzamt muss bei Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz auch Umwege anerkennen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Die Voraussetzung dafür: Arbeitnehmer sparen durch den Umweg mindestens 20 Minuten. So muss das Finanzamt die längere Strecke auch anerkennen, wenn der Umweg verkehrsgünstiger ist. Das kann etwa der Fall sein, weil es auf der längeren Strecke weniger Ampeln oder seltener Stau gibt. Der Umweg gilt in diesem Fall zuverlässiger als der kürzeste Weg. Arbeitnehmer sollten daher einen Blick auf ihren Steuerbescheid werfen, empfiehlt der Verband. Hat das Finanzamt die 20-Minuten-Regel angewendet und einen Umweg möglicherweise nicht anerkannt, sollten Betroffene Einspruch einlegen. Die arbeitnehmerfreundliche Regelung wird durch den Bundesfinanzhof (BFH) durch zwei Urteile (Az.: VI R 19/11 und VI R 46/10) gestützt, die am 16.11.2011 gesprochen wurden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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