Partytaugliche Kost
Wer eine Party plant, sollte Gerichte vorbereiten, die sich ohne Probleme kühl aufbewahren und einfrieren lassen. So können Reste zum Beispiel von Suppen, Schmorgerichten oder Quiches bei richtiger Lagerung später noch verzehrt werden. Damit verhindern Verbraucher, dass nicht gegessene Speisen nach dem Fest in den Müll wandern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. Blattsalate, Speisen mit rohen Eiern oder rohem Fleisch oder Obsttorten dagegen verderben leicht. Sie sind daher ungeeignet, um sie länger aufzuheben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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