Persönliche Daten bei Onlineshops
Darf ein Anbieter bestimmte Angaben nicht mehr haben, muss er sie aus seinen Datenbanken entfernen. Was das genau bedeutet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Lebensversicherung darf die Daten ihrer Kunden zum Beispiel bis zum Ende der Vertragslaufzeit und sogar darüber hinaus aufbewahren. Bei einem Onlineshop endet das sogenannte berechtigte Interesse an den Daten dagegen mit dem Ende der Transaktion.Kaum jemand löscht Kundendaten aber automatisch. Der Verbraucher muss das erst einfordern. Die großen Anbieter haben dafür automatisierte Prozesse, erklärt Feldmann. Oft gibt es in Netzwerken, bei Shops oder anderen Plattformen sogar einen eigenen Button dafür, zum Beispiel in den Kontoeinstellungen. Aus technischen Gründen kann es nach dem Klick darauf aber ein paar Tage dauern, bis die Daten endgültig verschwunden sind.
Gibt es keinen Button oder Link, sollten Verbraucher die Datenlöschung per Post einfordern, rät der Anwalt. Schwierig sei das nur bei Anbietern, die ihre Identität verbergen, kein Impressum haben oder aus dem Ausland operieren.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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