Pflegezeit absichern
Die Familienpflegezeit soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen, erhalten in dieser Zeit eine Entgeltaufstockung, wie der Bund der Steuerzahler erläutert. Zum Ausgleich erhalten die Arbeitnehmer später bei voller Arbeitszeit dann nur ein reduziertes Gehalt. Wird der Beschäftigte berufsunfähig, kann eine Familienpflegezeitversicherung einspringen. In der Steuererklärung kann sie zu den Werbungskosten gezählt werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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