So klappt der Tarif- und Providerwechsel

Gewohnter Begleiter: Viele Handynutzer haben schon seit Jahren dieselbe Nummer. | Foto: Mascha Brichta
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Die meisten Handybesitzer sind seit Jahren unter derselben Nummer zu erreichen: Niemand verzichtet freiwillig auf die gewohnte und bekannte Ziffernfolge, auch wenn er den Anbieter wechselt. Das muss er auch nicht, denn die Mitnahme der Rufnummer ist das gute Recht des Verbrauchers.

Im Grunde ist der Providerwechsel mit Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, recht einfach: Erst beim alten Anbieter unter Beachtung einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit kündigen, dann beim neuen Provider anmelden und dabei den Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen. Achtung: Der Antrag ist frühestens vier Monate vor Ende bis spätestens einen Monat nach Ende des alten Vertrags möglich.Die angegebenen Daten müssen beim alten und neuen Anbieter exakt übereinstimmen, damit es keine Probleme gibt. Ein Beispiel: Steht beim alten Anbieter zum Beispiel Klaus Peter Müller in der Datenbank, muss man sich beim neuen Anbieter auch mit vollem Namen anmelden - und nicht etwa nur als Klaus Müller. Kostenlos ist die Mitnahme der Nummer nicht. Der alte Anbieter erhebt meist eine Gebühr in Höhe von 25 bis 30 Euro, so das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Die gesetzliche Höchstgrenze beträgt 30,72 Euro. Oft bekommt man vom neuen Anbieter aber eine Gutschrift in ähnlicher Höhe.

Die größte Angst vieler Handybesitzer ist, nach einem Wechsel überhaupt nicht mehr erreichbar zu sein, weil der alte Anbieter die Nummer abschaltet, der neue sie aber nicht aktiviert. Das darf mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 gilt, eigentlich nicht mehr passieren.

"Wenn die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht gelingt, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet", erklärt René Henn von der Bundesnetzagentur. Das funktioniere in aller Regel auch gut. Falls es doch mal Probleme gibt, können Verbraucher sich direkt bei der Agentur beschweren. Ein Formular dazu steht unter http://asurl.de/ers zum Herunterladen bereit.

Bei der Rufnummernmitnahme handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte wesentliche Nebenpflicht aus dem Vertrag, erklärt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola. Sie rät Kunden, deren alte Handynummer verschwunden ist, sich "so schnell wie möglich und auf allen Kanälen" an den Anbieter zu wenden - also per Telefon, E-Mail und Einschreiben. Wichtig sei, jenseits der Callcenter einen persönlichen Ansprechpartner zu finden, der sich verantwortlich fühle. Diesem müsse man dann die klare Bedingung stellen: Ohne Nummernportierung kein Wechsel!

Seit Mai 2012 gibt der Gesetzgeber jedem Nutzer außerdem das Recht auf sofortige Rufnummernmitnahme. Er darf also seine bisherige Nummer aus einem noch laufenden Vertrag zu einem neuen Anbieter überführen. Den alten Vertrag muss er bis zum Ende der Laufzeit aber weiter bezahlen. Der bisherige Anbieter ist außerdem verpflichtet, seinem Kunden eine neue Nummer zuzuteilen. So muss dieser den alten Vertrag nicht nur bezahlen, sondern kann ihn auch nutzen. Allerdings funktioniert die sofortige Portierung nach Angaben von "Teltarif.de" etwas anders als die reguläre Portierung. Hier muss der Kunde seinen alten Anbieter selbst informieren, in der Regel über einen Anruf bei der Kundenhotline. Erst danach wird die Nummer 30 Tage lang für den neuen Provider freigegeben.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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