Testament schafft klare Verhältnisse
Die Ansprüche des überlebenden Partners verfallen allerdings, wenn zum Zeitpunkt des Todes "die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind", so die Richter. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn einer der beiden Partner die Scheidung beantragt hat und zudem das obligatorische Trennungsjahr abgelaufen ist. Außerdem darf es in dieser Zeit zu keiner ernsthaften Versöhnung gekommen sein, weil dadurch das endgültige Scheitern der Ehe nicht hätte festgestellt werden können. Darauf hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil hingewiesen (Az.: IV ZR 34/08, vom 2.7.2008).
Um sicher zu gehen, sollten Betroffene nach der Trennung sofort ein Testament aufsetzen und (wenn sie es so wünschen) einen anderen, als den Noch-Ehepartner darin zum Erben bestimmen. Damit ist der Noch-Ehepartner enterbt und hätte allenfalls Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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