Umgehend schriftlich widersprechen
Um sich einen seriösen Anstrich zu geben, werden die Schreiben oftmals mit Siegeln von vertrauenswürdigen Institutionen wie etwa dem TÜV oder der Schufa verziert. Verbraucher sollten aber kritisch bleiben, wenn sie unerwartet solche Briefe bekommen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn nur, wenn der Empfänger tatsächlich einen Vertrag unterschrieben hat, muss er die Forderung auch zahlen.Untätig sollten Betroffene aber nicht bleiben: Wichtig sei es, der unberechtigten Forderungen schriftlich zu widersprechen, erklären die Verbraucherschützer. Dabei sollten sie darauf verweisen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde und sie deshalb der Forderung nicht nachkommen werden. Der Brief sollte als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden. Dies sei notwendig, um einen negativen Schufa-Eintrag zu verhindern.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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