Was es im Pfandleihhaus zu beachten gibt

Die Höhe des Darlehens bemisst sich am Zeitwert des Pfandes. Deshalb werden die Waren genau geprüft. | Foto: Markus Scholz/dpa/mag
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Wer schnell Bares braucht, kann Wertgegenstände in Pfandhäusern zu Geld machen. Aber: Für jedes Pfand fallen auch Zinsen und Gebühren an. Ein Kredit wird daher oft schnell teuer.

Das Ganze funktioniert nach dem Prinzip Geld gegen Pfand. Der Kunde bringt einen Gegenstand und bekommt vom Pfandleiher ein Darlehen. Dieser sogenannte Pfandkredit wird sofort ausgezahlt, ohne dass man einen Antrag stellen muss und ist nicht an Bedingungen wie einen Bonitätsnachweis geknüpft.Versetzen kann man Wertsachen aller Art. Angefangen von Elektrogeräten über Antiquitäten bis zu Schmuck, Uhren und Designerkleidern. Allerdings nimmt nicht jeder Pfandleiher alles, und manch eigentlich teures Stück bringt weniger als erhofft. "Das gilt beispielsweise für Computer, Fernseher, Stereoanlagen oder Mobiltelefone", erklärt Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Da heute ständig neue Geräte auf den Markt kommen, sei der Wertverfall rasant.

Die Darlehenssumme orientiert sich am Zeitwert der Ware. Wie viel das ist, wird vom Pfandleiher direkt vor Ort geschätzt. Entdeckt der Fachmann bei der Inspektion des Pfandgegenstandes Abnutzungsspuren oder Mängel, mindert das den Wert. Das Gleiche gilt, wenn Großmutters Goldkette etwa nur vergoldet oder die vermeintliche Nerzstola ein gebleichtes Fuchsfell ist.

Vom Wert des Pfandes wird eine Sicherheitsmarge abgezogen, die mindestens 20 Prozent beträgt - bei einem preislich instabilen oder schwer einschätzbaren Produkt auch schon mal bis zu 75 Prozent. "Das hat den Hintergrund, dass das Pfand die einzige Sicherheit ist, die der Leihhausbesitzer für das Darlehen hat, das er gewährt", erläutert Joachim Struck, Vorsitzender des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes.

Löst jemand sein Eigentum nach Ende der Kreditlaufzeit nicht aus, werde es nach dem normalen Prozedere des Pfandleihsystems nach ein bis sieben Monaten versteigert. Dabei liege der Erlös meist um einiges unter dem Zeitwert, was der Pfandleiher mit einkalkulieren müsse, um keinen Verlust zu machen.

Wie viel der Kunde ihm zu bezahlen hat, hängt von der Darlehenssumme und der Kreditlaufzeit ab - letztere beträgt mindestens drei Monate und kann durch eine Abschlagszahlung auch später noch verlängert werden. Abgerechnet wird entsprechend den Richtlinien der Pfandleiherverordnung. "Für ein Pfanddarlehen fallen Zinsen von einem Prozent pro Monat an", erklärt Struck. Dazu kommen monatliche Gebühren, die bis zur Kredithöhe von 300 Euro gestaffelt sind.

Die Pfandleiherverordnung findet sich im Internet unter http://dpaq.de/0WXAI, weitere Tipps zum Thema unter http://dpaq.de/3hCcO.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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