Worauf es bei der Finanzberatung ankommt
So ergab eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff), dass viele Protokolle gravierende Mängel aufweisen. Dafür wurden 50 Mal Tester mit einer vorher festgelegten Legende in verschiedene Bankfilialen geschickt und die Beratungsprotokolle anschließend ausgewertet."Kein einziges Protokoll enthält alle relevanten Daten", kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. In etwa der Hälfte der Papiere wurden die Einnahmen oder Ausgaben falsch dokumentiert. Vermögen und Verbindlichkeiten wurden nur in einem Fall vollständig festgehalten. Die Risikobereitschaft des Anlegers, wesentlich für eine Produktempfehlung, wurde nicht nach den Angaben des Testkunden beschrieben, sondern anhand willkürlich gewählter Begriffe. Außerdem sollten die Tester die Protokolle in einigen Fällen unterschreiben, obwohl das gesetzlich nicht verlangt wird.
Kunden sollten sich daher auf diese Papiere nicht verlassen. Stattdessen sollten sie von dem Gespräch mit dem Anlageberater Notizen machen, empfiehlt Nauhauser. Zudem sollten sie sich genau über Vor- und Nachteile sowie über die Kosten der angebotenen Anlagen aufklären lassen und das ebenfalls schriftlich festhalten.
Die eigenen Notizen sollten dann dem Berater vorgelegt werden. "Dieser zeichnet das dann idealerweise ab", sagt Nauhauser. Mit diesen Notizen könnten unkonkrete oder fehlende Angaben in den Protokollen ergänzt werden. Eine andere Möglichkeit sei es, eine Vertrauensperson als Zeugen zu dem Beratungsgespräch mitzunehmen. Auch wenn das Gespräch mit dem Anlageberater nett und das Ergebnis für beide Seiten zufriedenstellend war - nach dem Ende einer Anlageberatung sollten Anleger auf jeden Fall einen kritischen Blick auf das Protokoll werfen. Denn die Angaben sollten vollständig sein und auch den Tatsachen entsprechen, erklärt Nauhauser. Fehlende Angaben, Textbausteine oder unverständliche Formulierungen sollten Verbraucher nicht einfach hinnehmen.
Beratungsprotokolle können in einem Rechtsstreit ein großes Gewicht bekommen. Bei der Bewertung der Anlageberatung sei das Dokument eine für Richter wichtige Grundlage. "Man sollte das Papier nicht unterschreiben", empfiehlt der Anlegeranwalt Julius Reiter. Denn so würden Anleger bestätigen, dass alle Angaben im Protokoll der Wahrheit entsprechen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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