Worauf das Finanzamt achtet
Wird ein Klassiker als Geschäftsfahrzeug eingesetzt, muss er sich für diese Nutzung auch eignen. Das kann etwa bei Hochzeitsplanern der Fall sein, bei denen ausgefallene Autos gerne von Kunden genutzt werden. Wichtig zu beachten: Das Fahrzeug und die damit verbundenen Ausgaben müssen angemessen sein. Berühren die Aufwendungen die private Lebensführung unangemessen und mindern den Betriebsgewinn, kann es mit der Anerkennung durch das Finanzamt schwierig werden.
Ist die steuerliche Anerkennung gesichert, gehören sowohl die Leasingrate für den Oldtimer als auch Reparaturkosten zu den steuermindernden Ausgaben. Ein weiterer Vorteil: Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Ein-Prozent-Regelung der Bruttolistenpreis zugrunde gelegt. Für Oldtimer gilt der ursprüngliche Anschaffungswert als Berechnungsbasis, nicht der heute möglicherweise für ein Liebhaberstück zu zahlende Preis.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.