Bezirksamt hat Anordnung Calvinstraße 21 erlassen
Seit fünf Jahren werden die Mieter von Baustellen eingekreist. Helga Brandenburger musste sogar erleben, dass Bad- und Küchenfenster zugemauert wurden. Dem Investor gehören die beiden Grundstücke Calvinstraße 20 a/b und 21. Auf dem Grundstück 20 a/b sind neue Wohnungen gebaut worden. Die Calvinstraße 21 soll umgebaut oder abgerissen und neu errichtet werden, vermutet Thorsten Lüthke.
Mieter unterstellten in der Vergangenheit immer wieder dem Investor, durch unterschiedlichste Maßnahmen die Mieter aus dem Haus drängen zu wollen. "Gerüst und Kran waren nur dazu da, die Bewohner zu schikanieren", sagt Thorsten Lüthke. Der SPD-Politiker spricht von einem "echten Durchbruch", der den Mietern Erleichterung verschaffe, räumt aber gleichzeitig ein, dass sich die "untragbare Situation" nicht ändern werde.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat unlängst den Bauherrn aufgefordert, Stellung zum Fortschritt des gesamten Bauvorhabens zu nehmen und zu erklären, inwieweit das Gerüst und der Kran vor der Calvinstraße 21 notwendig seien. "Eine adäquate und vor allem rechtzeitige Rückmeldung blieb jedoch aus", so Baustadtrat Carsten Spallek (CDU).
Das Bezirksamt hat die Genehmigungen für das Gerüst und sogar für die gesamte Baustelle widerrufen. Der Bauherr wurde zur sofortigen Räumung aufgefordert. Angeordnet wurde zudem das Zwangsmittel der sogenannten Ersatzvornahme. Das heißt, das Bezirksamt lässt auf Kosten des Eigentümers räumen. Der kann gegen die Anordnung Rechtsmittel einlegen.
Thorsten Lüthke sieht noch einen weiteren Hebel, mit dem den Mietern in der Calvinstraße geholfen werden könnte: die Zweckentfremdungsverbotsverordnung des Landes Berlin. Danach dürfen Wohnungen nicht leerstehen. Die Übergangsfrist ist mittlerweile abgelaufen. Der Eigentümer muss den Leerstand in der Calvinstraße anzeigen. Danach entscheidet das Bezirksamt, ob er ihn weiterhin genehmigt bekommt.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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