Unterschriften für Neuwahlen: Die Grauen starten Volksbegehren
Die Partei Die Grauen hat zu Beginn des Jahres ein Volksbegehren für Neuwahlen in Berlin gestartet.
Wenn Michael Schulz und seine Mitstreiter in Berlin mit Unterschriftenlisten auf mögliche Unterstützer zugehen, dann sprechen sie meist nicht vom Volksbegehren, sondern von der „Abwahl des Berliner Senats“. Michael Schulz ist Bundesvorsitzender der Partei Die Grauen sowie Berliner Landesvorsitzender, und er hat einige politische Erfahrung: Von 2006 bis 2016 gehörte er der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an. 2016 scheiterte seine Partei an der Drei-Prozent-Hürde für das kommunale Gremium.
In den Gesprächen mit den Bürgern betont Schulz, das es nicht um Unterstützung der Grauen als Partei gehe, sondern um die Konsequenz aus Fehlern des aktuellen rot-rot-grünen Senats: Ausbrüche aus den Gefängnissen, schleppende Schulsanierung, Probleme bei der Polizei-Ausbildung und natürlich der immer noch nicht eröffnete Großflughafen, der zuletzt vor knapp acht Jahren ans Netz gehen sollte und nach letztem Stand 2020 eröffnen soll – ein Datum, für das niemand so richtig die Hand ins Feuer legen möchte.
Gerade das Thema Flughafen beflügelt Schulz’ Wunsch nach einem Neustart bei den Berlin-Entscheidern. Als klar war, dass der Senat nach dem positiven Volksentscheid für die Offenhaltung von Tegel diesen nicht zu seinem Herzensanliegen machen wird, dachte die mit dem Volksentscheid erfolgreiche Berliner FDP auch schon über Neuwahlen nach.
Aber auch Grundsätzliches bewegt Schulz: „Wenn die Bürger den Eindruck haben, dass hier nichts funktioniert, aber daraus auch keine Konsequenzen folgen, dann stärkt das bei den nächsten Wahlen die Extreme“. So hofft er, dass zumindest die Oppositionsparteien CDU und FDP das Volksbegehren unterstützen.
Erste Hürde: 50.000 Unterschriften
Das Ziel nennt Schulz selbst „sportlich“. Für die erste Stufe des Volksbegehrens müssen bis Ende Juni 50.000 Unterschriften zusammen kommen. Dann prüfen die Bürgerämter deren Gültigkeit. Die hohe Zahl hat der Gesetzgeber für Verfassungsänderungen oder die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode festgelegt, sonst würden 20.000 Unterschriften reichen. Kommen die 50.000 gültigen Unterschriften zustande, wird es noch sportlicher: In der zweiten Stufe müssen 20 Prozent der Wahlberechtigten oder 490.000 Bürger zustimmen. Unterschreiben kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat.
Die Kosten für Neuwahlen stehen auch schon fest. Eine Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kostet rund 5,5 Millionen Euro. Zusätzliche Kosten durch die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode werden – je nach Zeitpunkt der Neuwahl – auf bis zu 2,5 Millionen Euro geschätzt. Zum Vergleich für diese maximal acht Millionen Euro: Die jahrelange Verzögerung der Eröffnung des Großflughafens könnte mit fünf Milliarden Euro Mehrkosten zu Buche schlagen.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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