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Steuern und Rente: Wann sind wie viel Steuern fällig?

Jedes Jahr wächst der steuerpflichtige Anteil auf die Rente. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss bereits 66 Prozent seiner Rente versteuern. Klar im Vorteil ist, wer sich rechtzeitig über Steuersparmöglichkeiten für Rentner informiert. "Eigentlich ist die zunehmende Besteuerung der Rente ungerecht, weil viele Rentner ihre Rentenversicherungsbeiträge kaum absetzen konnten", sagt Frau Dolge, Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Als Lohnsteuerhilfeverein unterstützt die VLH Arbeitnehmer und Rentner dabei, ihre Steuererklärung zu erstellen und sich individuelle Steuervorteile zu sichern (Im Rahmen einer Mitgliedschaft berät der Verein Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Klein-Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG).

Immerhin kann jeder, der im Ruhestand ist, bestimmte Steuervorteile nutzen - genau wie Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass Sie als Rentner bestimmte Kosten in Ihrer Steuererklärung eintragen können: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und Medikamentenrechnungen, Beerdigungskosten, Kontoführungsgebühren oder bestimmte Kreditzinsen und vieles mehr. Generell müssen Rentner dann Steuern zahlen, wenn sie mit ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind mehr als 8130 Euro im Jahr, wenn sie alleinstehend sind, und mehr als 16260 Euro für Verheiratete. "Außerdem steht Ihnen der sogenannte Rentenfreibetrag zu", betont der Vorsitzende des größten Lohnsteuerhilfevereins Deutschlands. "Dadurch müssen Sie nicht jeden Euro Ihrer Rente versteuern, der über dem Grundfreibetrag liegt."

Wie viel Steuern Sie tatsächlich zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern; ab 2006 steigt dieser Anteil zunächst um zwei, ab 2020 dann um einen Prozentpunkt. Ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Festgelegt wurden diese Regeln im Alterseinkünftegesetz, das seit 1. Januar 2005 in Kraft ist. Noch etwas kommt bei dieser Rechnung hinzu: der persönliche Steuersatz. In Deutschland wird die Einkommensteuer nach dem progressiven Steuersatz berechnet. Für Rentner wie für Arbeitnehmer heißt das: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Wer über dem Grundfreibetrag liegt, muss zwischen 7,7 und 45 Prozent Einkommensteuer auf seine Einnahmen zahlen.

Es gibt noch etliche Besonderheiten bei der Rentenbesteuerung, zum Beispiel den Altersentlastungsbetrag für alle, die vor 1948 geboren sind. Auch bei Zusatzrenten wie der Witwen- und Waisenrente, bei der Erwerbsminderungsrente, für Frührentner, beim Minijob oder Nebeneinnahmen gelten spezielle Steuerregeln.

"Wann Sie in Rente gegangen sind, ob und wie viele zusätzliche Einnahmen Sie haben, ob Sie verheiratet sind, welche Ausgaben Sie haben - das und vieles mehr spielt eine Rolle für die Frage, wie viel Steuern Sie zahlen müssen und wie Sie am besten Steuern sparen können", betont Frau Klabe. "Wir von der VLH raten allen Betroffenen, sich rechtzeitig über ihre individuellen Steuersparmöglichkeiten zu informieren."

PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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