Asbest-Alarm und Entwarnung: Konzentration nicht gefährdend

Schöneberg. Die Mieter in der Kulmer Straße 1-4 und in der Alvenslebenstraße 12 und 12a waren alarmiert. Asbest war in den Wohnhäusern des Immobilienunternehmens TARSAP festgestellt worden.

Auf einer Mieterversammlung in der evangelischen Luthergemeinde im März hatte das Bezirksamt den Mietern versprochen, auf eigene Kosten eine Messung vorzunehmen. „Ohne Rechtspflicht, aber als Beitrag zur Herstellung von Rechtsfrieden“, wie Gesundheitsstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne) jetzt in der Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (Die Linke) betonte.

In jedem Gebäude wurden im zweiten und fünften Obergeschoss sowie im Keller Luftproben genommen. Nur im Treppenhaus im Kellergeschoss der Alvenslebenstraße 12 konnten die Fachleute Asbestfasern in der Raumluft nachweisen. Die Konzentration lag bei 519 Fasern je Kubikmeter. Eine Gesundheitsgefährdung habe nicht vorgelegen, so Klotz. Das habe auch das Gesundheitsamt bestätigt.

Das Messergebnis deutet darauf hin, dass ein Asbestprodukt wie etwa eine Rohrummantelung beschädigt oder aber mit Asbest unsachgemäß umgegangen worden ist. Das Bezirksamt fragte beim Immobilienunternehmen nach. Das teilte Anfang August mit, der Asbestfund im Keller rühre wahrscheinlich vom Austausch eines Eternitabflussrohrs durch ein Kunststoffrohr nach einem Wasserschaden her. Dabei sei wohl die gemessene Fasermenge freigesetzt worden. Laut TARSAP wurde der betroffene Bereich nach der Mitteilung des Bezirksamts sofort gereinigt. KEN

Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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