Ordnungsamt geht gegen Barbetreiber an der Maaßenstraße vor
Für die zeltartigen Aufbauten, die sich zwischen Nollendorf- und Wintefeldtplatz auf beiden Seiten der Straße teilweise dicht an dicht drängen und den Fußgängern den Platz nehmen, gibt es keine Genehmigung. Kann es auch gar nicht. Denn verwaltungsrechtlich gesehen gelten solche Einhausungen als Bauwerke und bedürfen deshalb einer Baugenehmigung. "Und eine Behörde kann schließlich keine Genehmigung für ein Bauprojekt auf dem öffentlichen Gehweg erteilen", erklärt der für das Ordnungswesen zuständige Stadtrat Oliver Schworck (SPD). Sprich: Die Einhausungen an der Maaßenstraße sind alle widerrechtlich aufgestellt. In den meisten Fällen, so Schworck, würden die Barbetreiber zwar über die Sondernutzungsrechte der betreffenden Stelle verfügen, dürften hier also Tische und Bänke aufstellen. In der Praxis würden diese Genehmigungen dann aber oft "unerlaubt überschritten", indem die Planen aufgespannt und der so eingehauste Raum durch Heizpilze erwärmt würde.
Bußgeld angedroht
In der Antwort auf eine große Anfrage der CDU in der Bezirksverordnetenversammlung kündigte Stadtrat Schworck an, dass die betreffenden Betreiber bald zur Rechenschaft gezogen würden. Sie seien bereits einzeln erfasst und auf die unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenlands hingewiesen worden. Dabei wurde ihnen eine Frist zur Beseitigung der Zustände bis Ende Februar genannt, von nun an würden Geldbußen angedroht, festgesetzt und erhoben - und zwar immer wieder von Neuem, bis der ursprünglich genehmigte Zustand wieder hergestellt sei.
Das einzige Problem dabei: Der betreffende Barbetreiber kann gegen die Festsetzung angehen und das Verfahren so in die Länge ziehen. Bis das dann schließlich entschieden ist, könnte das steigende Thermometer ohnehin für eine natürlich Lösung des Konflikts - zumindest für diesen Winter - gesorgt haben.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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