SPD muss neue Mehrheiten suchen: CDU sagt Gespräche ab / Rechtsamt prüft Vorschlagsrecht

Spandau. Heftiges Ringen um das Bürgermeisteramt: Die CDU hat die Gespräche für eine rot-schwarze Zählgemeinschaft platzen lassen. Die SPD muss nach neuen Mehrheiten suchen.

Die SPD hat als stärkste Kraft das Vorschlagsrecht für die Bürgermeisterwahl und will, dass der amtierende Bürgermeister Helmut Kleebank im Amt bleibt. Die SPD hatte deshalb mit der CDU über eine mögliche Zählgemeinschaft verhandelt, denn nur mit ihr hätte sie in der BVV eine sichere Mehrheit für die Wiederwahl Kleebanks.

Diese Gespräche habe die CDU ganz bewusst scheitern lassen, so der Vorwurf von SPD-Kreischef Raed Saleh. Er vermutet, dass die CDU ihren eigenen Kandidaten Gerhard Hanke durchsetzen wolle und zwar auch mithilfe der AfD.

Die CDU erklärte indes, mit der SPD und Helmut Kleebank als Bezirksbürgermeister keine Möglichkeit zu sehen, einen „neuen politischen Weg für Spandau“ einzuschlagen, der die parteipolitischen Streitigkeiten im Rathaus beenden soll.

Immerhin habe man in den vier Gesprächsrunden mit der CDU bei 27 Themen einen Konsens gefunden, so Raed Saleh. Laut Protokoll gehörte dazu auch das umstrittene Projekt "Vorfahrt für Spandauer Schüler“.

Die SPD kann jetzt nur noch mit den Stimmen der Grünen, Linken und Liberalen eine Mehrheit für Kleebank zusammenbekommen. Die Wahl des Bezirksamtes, also des Bürgermeisters und der vier Stadträte, soll am 30. November erfolgen. Ohne vorherige Mehrheitsfindung dürfte es für Helmut Kleebank eng werden.

Laut Bezirksaufsicht und bezirklichem Rechtsamt kann jedoch das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion nicht verfallen. Die CDU als zweitstärkste Fraktion erhalte nur das Nominierungsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters, „wenn sie eine Zählgemeinschaft bildet, die über mehr Sitze verfügt als die SPD oder die SPD auf ihr Nominierungsrecht verzichtet“.

Werde ein Kandidat nach einer angemessenen Zahl von Wahlgängen wiederholt nicht gewählt, kann laut Rechtsamt der Vorschlag eines anderen Kandidaten von derselben Fraktion geboten sein. Lehnt die BVV beharrlich unterschiedliche Kandidaten einer Fraktion ab, so heißt es weiter, spreche viel dafür, darin einen Verstoß gegen das Bezirksverwaltungsgesetz zu sehen.

Doch was passiert, wenn die SPD-Fraktion bei der wiederholten Nichtwahl ihres Kandidaten keine weiteren Kandidaten präsentiert? Verwirkt sie dann doch ihr Vorschlagsrecht? Nach Ansicht des Rechtsamtes nicht, weil das Wählervotum respektiert werden muss. Gerichtliche Entscheidungen gibt es zu dieser Frage bisher keine. uk

Lesen Sie dazu auch www.berliner-woche.de/111900
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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