Anwohner fordern Nachtflugverbot ein
Ausgenommen von dem strikten Nachtflugverbot sollen nur Regierungs- und Rettungsflüge sowie Polizeiflüge sein. Postflüge sollen in dieser Zeit nur möglich sein, wenn die Flugzeuge nachweislich nicht in Schönefeld landen können. Wegen vorläufigem Rechtschutz soll das Land Berlin hierzu bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ab sofort verpflichtet werden. Wie berichtet, hatten sich Anwohner in der Interessengemeinschaft GeTeF (Gegen Tegeler Fluglärm) zusammengeschlossen, um auch juristisch gegen den mit den Passagierzahlen steigenden Lärm von Tegel vorzugehen.Die Unterlassungsklage stützt sich unter anderem auf Zahlen der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, die wiederum auf Statistiken der Berliner Flughäfen basieren. Sie verweisen auf eine deutliche Zunahme des nächtlichen Flugverkehrs in den vergangenen zehn Jahren. 2012 gab es allein in der Zeit zwischen 22 und 22.59 Uhr 4425 Landungen. Im Jahr 2002 waren in dieser einen Stunde nur 2833 Flieger angekommen. 2012 starteten im selben Zeitraum 2025 Flieger, während es 2002 nur 496 waren. Dramatisch ist danach auch der Anstieg der Starts von 23 Uhr bis Mitternacht. 2002 starteten 75 Flieger in die Nacht, 2012 waren es schon 273. In diesen Zahlen sind die Post-, Rettungs- und Regierungsflüge nicht enthalten. Begründet wird das Beharren auf das Nachtflugverbot insbesondere mit den gesundheitsschädlichen Wirkungen nächtlichen Lärms. Mit dem starken Anstieg des nächtlichen Verkehrs ergäben sich laut GeTeF sowohl ein gefährlicher Dauerschallpegel als auch zusätzliche Lärmspitzen.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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