Rechtliche Grundlage fehlt derzeit

Spandau. Die Alternative Liste Spandau - Bündnis 90/Die Grünen (GAL) will Teile der Neustadt als sogenannte Begegnungszonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ausweisen. Im Verkehrsausschuss haben sich die Verordneten nun aber darauf geeinigt, die Abstimmung über den Antrag der Fraktion zunächst auszusetzen.

Nach dem GAL-Antrag soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass im Bereich Neumeisterstraße, Hedwigstraße, Lutherstraße und Jagowstraße umgehend die Begegnungszonen ausgewiesen werden. In diesen Zonen wird nicht zwischen Bürgersteig und Fahrstraße unterschieden, alle Verkehrsteilnehmer haben gleiche Rechte, in denen jedoch nach Ansicht der GAL "der Fußgänger im Mittelpunkt steht". Diese seien eine Form der Verkehrsberuhigung, mit der Straßen auf einfache Weise zu multifunktionalen Stadträumen würden. Anlass für die Vertagung der Abstimmung am 18. Oktober war ein Bericht von Tiefbauamtsleiter Michael Spiza über ein Senatsprogramm zur Einrichtung von Begegnungszonen. Über dies sei noch nicht endgültig entschieden worden, sodass derzeit gar keine rechtliche Grundlage bestehe. "Schon von daher könnte der GAL-Antrag nicht umgesetzt werden", gab Michael Spiza zu bedenken.

Für das sogenannte "Modellprojekt 5" habe Spandau zudem bereits den Bereich der Siegener Straße am Henry-Dunant-Platz angemeldet. Derzeit prüfe ein Ingenieurbüro die rechtlichen Voraussetzungen für derartige Zonen. "Selbst ein Verkehrszeichen für diese Zone gibt es noch nicht", sagte Spiza.

Den Bedenken der GAL, dass Spandau zu spät mit einem Antrag auf eine Begegnungszone kommen könnte, widersprach der Tiefbauamtsleiter. "Bei den entsprechenden Senatssitzungen ist der Bezirk durch den Mitarbeiter Andreas Hübner vertreten", sagte er. Die SPD-Verordnete Gaby Schiller beantragte daraufhin, zunächst den Bericht des Tiefbauamt-Mitarbeiters über die Sitzung im Oktober abzuwarten.

Unumstritten sind diese Begegnungszonen ohnehin nicht. So hatte der stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Blindenvereins Berlin, Dr. Detlef Friedebold, nach dem Bekanntwerden des GAL-Antrags gewarnt: "Barrierefreiheit ist ein hohes Gut, man muss jedoch darauf achten, dass dadurch nicht neue Barrieren aufgebaut werden." Blinde, Sehbehinderte und Hörgeschädigte dürften durch neue Projekte nicht ausgegrenzt werden. Daher lehne der Allgemeine Blindenverein Begegnungszonen grundlegend ab. Mit der Einführung der Elektro-Autos gelte das mehr denn je, denn diese würde man nicht mehr hören und ein sicheres Überqueren einer Straße wäre dann überhaupt nicht mehr gewährleistet. Für Blinde und Sehbehinderte sei der in diesen Zonen dringend notwendige Blickkontakt nicht möglich, so Friedebold.

Michael Uhde / Ud
Autor:

Michael Uhde aus Spandau

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