Geflügel muss in den Stall
Bezirksamt befürchtet Ausbreitung der Vogelgrippe
In Berlin sind zwischen Ende Januar und Mitte Februar 13 Fälle von Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei toten Tieren festgestellt worden. Sie sind zwar bisher nicht in Spandau vorgekommen, aber es gelten auch hier inzwischen tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen.
Entlang der großen Gewässer und Kanäle im Bezirk ist Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung muss von oben sowie an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Als Geflügel gelten neben Hühner, Enten und Gänsen unter anderem auch Perl- und Rebhühner, Fasane oder Wachteln. Ausgenommen sind Tauben.
Halter solcher Tiere werden, wenn nicht schon passiert, unverzüglich gebeten, ihren Bestand bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anzuzeigen. Eine Variante der Vogelgrippe ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf Menschen übertragen worden, allerdings wurde bisher keine Weitergabe von Mensch zu Mensch nachgewiesen.
Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden. Bei Anzeichen, dass vor allem entdeckte Raben-, Greif- und Wasservögel von der Geflügelpest infiziert, beziehungsweise daran gestorben, sollte das ebenfalls der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht gemeldet werden.
Dass sei meist dann gegeben, wenn mehrere kranke oder verendete Tiere an einer Stelle gefunden werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gerade in dieser Jahreszeit alte und kranke Vögel auch häufig wegen Kälte oder schlechter Ernährung sterben.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18. März. Weitere Infos gibt es unter vetleb@ba-spandau.berlin.de.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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