Steglitzer Kreisel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mitarbeiter der BIM
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Vergabereferenten der BIM sowie gegen Baufirmem ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Korruption eingeleitet. Laut Staatsanwaltschaft gehe es um "wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen", "Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr" und "uneidliche Falschaussage". Hintergrund sind mögliche rechtswidrige Absprachen bei der Vergabe der Asbestsanierung am Steglitzer Kreisel an ein Bieterkonsortium im Jahr 2013.
Einem Bericht des RBB zufolge hatte ein Unternehmer sich bei der Vergabekammer beschwert, weil er bei der Ausschreibung nicht zum Zuge gekommen war. Als die Vergabekammer ihm mitteilte, dass sie wegen des Personalmangels nicht arbeitsfähig sei, klagte der Unternehmer vor Gericht. Er gewann den Rechtsstreit. Innerhalb des Verfahrens ist man auf Ungereimtheiten gestoßen, die auf Betrügereien zwischen dem BIM und einem Konkurrenten hinwiesen. So soll die Vergabe der Sanierungsarbeiten in zwei Losen an zwei Konsortien aus beinahe identischen Unternehmen gegangen sein.
Die BIM indes stellt klar, dass es keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Gesellschaft selbst gibt. "Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen BIM-Mitarbeiter und einen am Vergabeverfahren beteiligten Dritten eingeleitet", teilt die BIM in einer Pressemitteilung mit. Der Anlass für die Ermittlungen sei ein Vergabeverfahren für ein Los mit einem Volumen von knapp vier Millionen Euro und nicht wie allgemein verbreitet wurde 18 Millionen. "Ohne das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen zu kennen, können wir nach eingehender Prüfung des uns bekannten Sachverhaltes und der uns vorliegenden Vergabeakte ausschließen, dass es beim Vergabeverfahren selbst Straftaten gegeben hat", heißt es im Schreiben der BIM weiter. Dennoch sei eine Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veranlasst worden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.