Kinder und Jugendliche dürfen wählen
Normalerweise sind sie noch nicht wahlberechtigt - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Beim bundesweiten Kinder- und Jugendwahlprojekt U18 dürfen aber auch sie wählen gehen. Ihr Wahltermin ist bereits am 13. September, also neun Tage vor der Bundestagswahl. Die U18-Wahl gilt als eine der größten Bildungsinitiativen für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Erreicht werden soll, dass Kinder und Jugendliche sich für Politik interessieren und sich aktiv in gesellschaftliche Diskussionen sowie politische Prozesse einmischen und diese mitgestalten. "Viele junge Menschen erfahren durch das U 18-Projekt zum ersten Mal, was Demokratie eigentlich bedeutet, wie ihre Spielregeln sind und was es mit den eigenen Mitwirkungsrechten und Mitbestimmungsmöglichkeiten auf sich hat", erklärt Hella Schleef vom Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf (KiJuB). Im Bezirk organisiert das KiJuB im Vorfeld der Wahl zahlreiche politische Aktionen wie Diskussionsrunden mit Bezirkspolitikern.
Mit der U18-Wahl sollen junge Menschen darin unterstützt werden, Politik zu verstehen, Unterschiede in den Wahlprogrammen der Parteien zu erkennen und Versprechen von Politikern kritisch zu hinterfragen. Im Vordergrund würde dabei stehen, dass Kinder und Jugendliche ihre eigenen Interessen erkennen und formulieren lernen, selbst Antworten auf politische Fragen finden und vor allem ermutigt werden, sich in die Gestaltung ihrer Lebensumwelt einzubringen, so Hella Schleef weiter. Ein weiterer Aspekt ist es, Politikern die Anliegen der jungen Menschen näher zu bringen.
Damit am Wahltag alles reibungslos klappt, können Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendverbände, Schulen, Schulclubs, Sportvereine, Bibliotheken Wahllokale anmelden. Jede dieser Einrichtungen sollte im Vorfeld auch eigene Projekte der politischen Bildung durchführen.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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