Wegfall der Praxisgebühr
Seit dem 1. Januar 2013 entfällt in den Arzt- und Zahnarztpraxen die Praxisgebühr. Seit der Einführung vor neun Jahren mussten die Patienten beim erstmaligen Besuch im Quartal die Geldbörse zücken und 10 Euro bezahlen. Der bürokratische Aufwand für Ärzte, Mitarbeiter und Patienten war enorm. Quittungen mussten erstellt werden, Kassen gezählt, Befreiungsnachweise geprüft und säumige Zahlungen verfolgt werden. Die lästige Vorkasse die die Ärzte an die Kassen ableiten mussten, wurde jetzt ersatzlos gestrichen. So mussten die Patienten vor wenigen Wochen noch die Quittungen mit sich tragen, um bei Notfallbehandlungen einen Zahlungsnachweis vorlegen zu können. Andernfalls musste die Gebühr erneut gezahlt werden. Jetzt werden die Arztbesuche etwas erleichtert und es trauen sich mehr Patienten einen Termin auch beim Zahnarzt wahrzunehmen.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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