Bleiberecht für syrische Flüchtlinge gefordert
Nur mit Mühe konnte der Selbstmordversuch des jungen Syrers verhindert werden. Anlass war eine Polizeiaktion, bei der vier Polizeibeamte um 5 Uhr morgens das Zimmer des aus Damaskus stammenden Mannes gestürmt haben sollen. Sie forderten den Flüchtling auf, sich anzuziehen und mitzukommen. Als die Beamten ihm mitteilten, dass er umgehend nach Italien zurück müsse, versuchte sich S. D. Aus dem Fenster seiner Unterkunft im dritten Stock zu stürzen. Er wollte lieber tot sein, als zurück nach Italien zu müssen.
Der Student kam vor einem Jahr nach Deutschland. Er flüchtete vor dem Bürgerkrieg und landete zunächst mit dem Boot in Italien. Dort hatte er polizeiliche Gewalt und Erniedrigung erfahren. Traumatisiert floh S. D. weiter nach Deutschland. Hier fand er Ruhe, begann Deutsch zu lernen und wollte sein Studium in Englischer Literatur fortsetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte sein Asylgesuch jedoch ab, da nach der Dublin-III-Verordnung immer das Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling das erste Mal europäischen Boden betreten hat.
In Italien habe S. D. Jedoch keinerlei Möglichkeiten seine Traumata behandeln zu lassen. Dagegen bekommt er in Berlin sehr viel Unterstützung und wird psychologisch betreut, informiert das Willkommensbündnis für Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf, das jetzt das Bleiberecht des syrischen Flüchtlings fordert.
Nach der Polizei-Aktion in der Asylbewerberunterkunft ließ die vom Wachschutz alarmierte Heimleitung den Syrer auf die psychiatrische Station der Charité bringen. Die Gefahr der Abschiebung bestehe aber nach wie vor, sagt Nora Brezger vom evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf und Mitglied im Willkommensbündnis. "Wir sind empört und verurteilen diese Aktion im Morgengrauen, bei der ein nach langer Flucht traumatisierter Mensch nach Italien abgeschoben werden sollte", so Brezger.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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