Arbeitssuche

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Jobs und Karriere
Wer das Unternehmen unfreiwillig verlassen muss, ist oft völlig verunsichert. Dann heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren. | Foto: Schönberger

Was nach der Kündigung zu tun ist

Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Beschäftigte der Albtraum schlechthin. Doch um sich im Schneckenhaus zu verkriechen, fehlt die Zeit.Um diese Punkte sollten sich Erwerbstätige nun kümmern: Arbeitssuchend melden: Der erste Gang nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens sollte zur Arbeitsagentur führen. Ein Arbeitnehmer muss sich drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. "Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld", erklärt Daniel Marquard, Fachanwalt für...

  • Mitte
  • 08.08.14
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