Verkehrssicherheit

Beiträge zum Thema Verkehrssicherheit

Blaulicht
Ganz schön eng in Berlin: Da überholt kaum einer mit ausreichendem Seitenabstand. Geahndet wird das aber nicht. | Foto:  Dirk Jericho

Gefährliche Überholmanöver
Polizei kann Verstöße gegen Abstandsregel nicht ahnden

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autos beim Überholen von Radfahrern mindestens anderthalb Meter Seitenabstand einhalten, anderenfalls drohen Bußgelder bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gerichtsfest messen lässt sich das aber nicht. „Eine Pseudoregel“ nennt der Abgeordnete Felix Reifschneider (FDP) den Seitenabstand-Paragraphen. Die Antwort auf seine Anfrage von Innenstaatssekretär Torsten Akmann ist für ihn „frustrierend“. Denn daraus geht hervor, dass die Polizei...

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  • 21.12.22
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Verkehr
Die Späthstraßenbrücke war eine viel befahrene Verbindung zwischen Britz und Baumschulenweg. Seit Jahren ist sie aber gesperrt. Die Autos rollen über die nahegelegene Bücke an der Neuen Späthstraße. | Foto: Schilp

Sicherer zur Nord-Süd-Trasse
Neuköllner Verordnete fordern Vorfahrt für Radler auf der Krokusstraße und Linksabbiegespur auf der Massantebrücke

Hunderte Radfahrer sind täglich zwischen Rudow und Britz auf dem ehemaligen Mauerweg am Teltowkanal und neben der Stadtautobahn unterwegs. Damit sie die Trasse besser erreichen können, haben die Bezirksverordneten kürzlich drei Beschlüsse gefasst. Die autofreie Strecke ist Teil der künftigen Y-Trasse, einer der Radschnellverbindungen, die der Senat derzeit plant. In ein paar Jahren soll es möglich sein, auf dem Weg weiter in Richtung Norden zu radeln. Über eine wichtige Voraussetzung dafür ist...

  • Rudow
  • 12.02.21
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Verkehr
Fahrradstraßen machen den Radverkehr sicherer und komfortabler. Die Nutzungsvorschriften sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich geregelt. | Foto: David Koßmann/www.pd-f.de
3 Bilder

VERKEHRSRECHT
Auf dem rechten Weg - Wo Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen

Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer deren Fahrzeugführer, mit allen daraus hervorgehenden Rechten und Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält spezielle Vorschriften für Radfahrer, die jeder Verkehrsteilnehmer kennen und befolgen muss. Fahrräder gehören wie alle anderen Fahrzeuge auf die Straße und Fußgänger auf den Gehweg. Doch für diese an sich klare Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten...

  • Mitte
  • 03.08.17
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