Auf eigene Gefahr
Tempelhof-Schöneberg.In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das bezirkliche Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. "Daher ist bei der Benutzung der Grünanlagenwege bei winterlichen Witterungsbedingungen besondere Vorsicht sowie der Witterung angepasstes Schuhwerk geboten", sagt der zuständige Stadtrat Daniel Krüger (CDU).
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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