Internetseite des Bezirks verweist aber auf Landeswahlbehörde
Der Hintergrund: Gleich zu Beginn des Jahres, in der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Januar, hatte die Mehrheit der Verordneten einen gemeinsam von CDU, Grünen, Piraten und Linken eingebrachten Antrag mit der Überschrift "Unterstützung für Volksbegehren" zugestimmt. "Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass die Frage der Entwicklung und Gestaltung des Tempelhofer Feldes zum Gegenstand einer Volksabstimmung gemacht werden soll. Diese Verfahren bietet erstmals die Gelegenheit, die Bevölkerung einzubinden und das Für und Wider der verschiedenen Vorschläge über das Tempelhofer Feld breit in der Öffentlichkeit zu diskutieren", so der Wortlaut des Beschlusses, mit dem das Bezirksamt aufgefordert wird, unabhängig vom Ziel und Inhalt auf seiner Internetseite auf laufende Volksbegehren hinzuweisen und dazu auch die Webseiten der jeweiligen Initiatoren zu verlinken.
Einheitliches Vorgehen
Aus der Verlinkung wie gewünscht wird allerdings nichts, hat der für Bürgerdienste zuständige Stadtrat Oliver Schworck (SPD) nun mitgeteilt. Die Begründung: Da unterschiedliche Informationen zu Volksbegehren und Volksentscheiden auf den Internetseiten der Bezirke zu Beschwerden bei Landesabstimmungsleitern Petra Michaelis-Merzbach geführt haben sollen, soll die Sache nun sozusagen von Amts wegen vereinheitlicht werden. Michaelis-Merzenbachs Ziel ist es danach, nur "im Umfang vergleichbare Präsentationen" zu veröffentlichen.
Daraufhin haben sich die Bezirkswahlämter mit der Landesabstimungsleiterin nun geeinigt, lediglich kurze Fakten zu nennen sowie einen Link zur Landeswahlbehörde einzurichten.
"Es werden durch die Landesabstimmungsleiterin entsprechende Formulierungsvorschläge zu den jeweiligen Volksbegehren/-entscheiden gemacht, um diese dann möglichst einheitlich auf den Internetseiten der Bezirke zu veröffentlichen", haben Stadtrat Oliver Schworck und Bürgermeisterin Angelika Schöttler den Bezirksverordneten mitgeteilt.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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