Kommentar
Protest gegen Filterwahn: Artikel 13

Foto: CC0 Lizenz - pexels.com

"Mach ich Foto – tu ich Facebook." Für viele eine bekannte Aussage. Aber was ist eigentlich mit dem Urheberrecht an so einem Foto und wie sieht es bei Liedtexten, Videos und Co. aus? Zur Verschärfung dieses Rechtes ist schon seit einiger Zeit eine neue EU-Reform in der Pipeline. Diese enthält neben dem deutschen Leistungsschutzrecht auch den koalitionsbrechenden - Artikel 13. Dieser Artikel kommt mit einer Inhalterkennungsmaßnahme. Das bedeutet: Beim Upload von Inhalten schaut ein Algorithmus, ob das Urheberrecht verletzt wurde, und sortiert dann aus. Im Prinzip ein Uploadfilter. Der für begründeten Aufruhr im Netz sorgt. Denn damit wird die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt und alle leiden unter einer Zensur.

Aber wo werden diese Filter eingesetzt?

Als Erste auf der Abschussliste stehen Plattformen wie Youtube. Welche anhand von fragwürdigen Auflagen in die Pflicht genommen werden diesen Filter zu verwenden. Denn nur wenn eine Plattform jünger als 3 Jahre ist, weniger als 10 Millionen Umsatz im Jahr generiert und weniger als 5 Millionen Nutzer im Monat hat, brauch sie keine Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen durch eigene Nutzer zu fürchten. Jedoch müssen alle diese Auflagen zutreffen. Was nur eine Handvoll von Anbietern schafft – wenn überhaupt.

Artikel 13 trifft auch Twitter und Instagram – generell das Social Media-Netz. Damit gehören Memes und GIFs der Vergangenheit an. Die jedoch oft dafür sorgen das Marken oder Personen viral im Internet verbreitet werden und sich einer großen Reichweite erfreuen können. Man nehme nur mal den – hide the pain Harold, der aktuell in der Otto Werbung zu sehen ist, vorher aber als gefeiertes Meme bekannt war. Solche Inhalte werden auch von vielen unbekannten Künstlern erstellt. Diese verfügen aber oft über kein eigenes Rechtsmanagement um sie vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen – der kleine Künstler bleibt also klein. Aber damit nicht genug. Auch Live Streams müssen gefiltert werden – unmöglich. Noch dazu wird nicht erkannt, welcher Inhalt rechtmäßig lizenziert und welcher eine Raubkopie ist.

Als Appell gegen den unverhältnismäßigen Filter wurde, save the internet ins Leben gerufen. Die Petition schafft es schließlich auf 4,7 Millionen Unterschriften. Zusammen mit den Initiatoren übergaben Youtuber wie HerrNewstime und LeFloid die gesammelten Stimmen an die Justizministerin Katarina Barley. Die sich ebenfalls gegen den drohenden Filter ausspricht, aber nicht gegen die EU-Reform an sich. Auf der Gegenseite steht Herr Axel Voss – CDU Politiker und Verfechter der Uploadfilter. Allerdings besteht er darauf, dass ein solcher Begriff die Maßnahme nicht korrekt widerspiegelt. Anderer Name – gleiches Verbrechen.

Was kann noch dagegen getan werden?

Zum offensichtlichen Angriff auf die Meinungsfreiheit äußern sich noch etliche andere Gesichter des Internets. Welche zu friedlichen Demonstrationen aufrufen. So zogen vergangener Woche 1.500 Bereitwillige spontan auf die Straßen Kölns. Am gestrigen Samstag waren es sogar doppelt so viele Menschen. Mittendrin auch Youtube Gigant – Gronkh, der sich als Unterstützer vielseitig der Sache widmet.

Später im März werden vermehrt weitere Proteste stattfinden, dann in ganz Europa. Darunter auch Berlin, Amsterdam und Warschau – verfolgbar auf der Webseite von save the internet. Hier können auch außerhalb der bereits geplanten Veranstaltungen, eigene Demos gestartet werden.

Denn es ist nicht zu spät – seine Stimme zu erheben. Auch wenn die Bundesregierung vertragswidrig den Artikel durchgewunken hat, gibt es Anfang April noch eine Chance. Denn hier tagt das europäische Parlament, welches die aktuelle Fassung der Reform und damit den Uploadfilter erst einmal akzeptieren muss. Somit bleibt der gefestigte Glaube an der demokratischen Stimme und daran, dass sie ehrlich gehört wird.

Autor:

Ronny Müller aus Lichterfelde

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