Vorsorge für die Bestattung
Geld zur Bestattungsvorsorge sollte besser zweckbestimmt angelegt werden. Denn dann können die Sozialämter nicht darauf zugreifen. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas in Königswinter bei Bonn hin. Sterbegeldversicherungen zum Beispiel, die nur im Todesfall ausgezahlt werden, müssen von dem Ämtern als geschützte Vorsorge anerkannt werden. dpa-Magazin / mag