Wer muss Straßen säubern?
Reinickendorf. Mit Beginn der kalten Jahreszeit und aufgrund von vermehrten Anfragen weist das Ordnungsamt auf die Straßenreinigungspflicht hin. Zu ihr sind Anwohnerinnen und Anwohnern angehalten, die an Straßen im Reinigungsverzeichnis C wohnen. Darunter sind meist Nebenstraßen zu verstehen, für die, anders als bei den Kategorien A und B, nicht die Berliner Stadtreinigung (BSR) verantwortlich ist. Anwohner müssen dort die Straßenflächen von ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte säubern. Zu...