Statt zehn jetzt 20 Jahre möglich
Bezirksamt verlängert Steggenehmigungen
Das Bezirksamt will Steganlagen künftig 20 Jahre lang genehmigen. Vereine fordern das schon länger.
Weil sich die Zehnjahresfrist laut Bezirksamt nicht bewährt hat, soll die Genehmigungsdauer für Steganlagen auf 20 Jahre verdoppelt werden. Yacht- und Segelvereine würde das schon seit mehr als zehn Jahren fordern. Das teilte Umweltstadtrat Andreas Otti (AfD) jetzt mit. „Im wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren wird an die Behörde regelmäßig die Frage formuliert, wieso die Genehmigung für eine Sportbootsteganlage nur befristet erteilt wird.“ Grund hierfür sei, dass es sich um kein klassisches Baugenehmigungsverfahren handele, sondern um eine Ausnahmegenehmigung, die aus rechtlichen Gründen nicht unbefristet erteilt werden könne.
Es muss Befristungen geben
Eine komplette Aufhebung der Befristigung ist laut Bezirksamt aber nicht möglich, da für die Uferbereiche, in denen Stege naturgemäß liegen, eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen, hohe planungsrechtliche Hürden und unterschiedliche Interessen gelten würden. „In einem solchen Verfahren müssen alle öffentlichen Belange, aber auch zivile Ansprüche Dritter geprüft werden“, so der Stadtrat weiter.
Die neue Regelung biete den Yacht- und Segelvereinen nun eine größtmögliche Handlungssicherheit. Wobei die 20-Jahre-Frist laut Stadtrat nicht willkürlich gewählt wurde, sondern der „optimale Zeitraum für eine sichere Planung“ sei – auch in Bezug auf neue Entwicklungen. Andreas Otti: „Berlin wächst, und das wird künftig eine der größten Herausforderungen sein, nicht nur auf Spree und Havel.“
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.